Die Mieten in Dresden steigen weiter. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist seit 2016 um 6,4 Prozent von durchschnittlich 6,09 Euro auf 6,48 Euro pro Quadratmeter angestiegen. Das geht aus dem neuen Dresdner Mietspiegel hervor, den die Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann heute, Dienstag, 27. November 2018, vorstellte. „Der Mietspiegel 2019 bildet die Dynamik am Dresdner Wohnungsmarkt ab. Dabei entwickeln sich die Mieten in unserer Stadt durchaus differenziert. Einen deutlichen Anstieg beobachten wir bei kleinen und großen Wohnungen. Es setzt sich der Trend fort, dass der Anteil an preiswerten Wohnungen zurückgeht“, erklärte Kaufmann.
Die einzelnen Wohnungsmarktsegmente weisen eine differenzierte Mietpreisstruktur auf. Für kleine Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 40 Quadratmetern und große Wohnungen mit über 85 Quadratmetern sind höhere Mieten pro Quadratmeter zu zahlen als für Wohnungen mit mittlerer Wohnfläche. Höhere Mieten mit durchschnittlich 7,28 Euro pro Quadratmeter müssen für Wohnungen der Baujahreskategorie ab 1990 gezahlt werden; hier ist auch der Anstieg gegenüber dem letzten Mietspiegel von 2017 am höchsten. Geringere Mieten werden in der Baualtersklasse 1946 bis 1990 mit durchschnittlich 6,02 Euro pro Quadratmeter erzielt.
Lagen in der letzten Erhebung für den Mietspiegel 2017, bei dem die am 1. April 2016 gezahlten Mieten abgefragt wurden, noch fast 14 Prozent der Wohnungen bei Mieten von unter 4,99 Euro pro Quadratmeter, sind es jetzt nur noch sieben Prozent. Auch der Anteil der Wohnungen mit Mieten zwischen fünf Euro und sechs Euro sank von über 34 auf 28 Prozent. Gestiegen ist dagegen der Anteil der Wohnungen mit Mieten von über acht Euro pro Quadratmeter von fünf auf fast zehn Prozent.
Die ortsübliche Vergleichsmiete in Sachsens Landeshauptstadt liegt im Mittelfeld der deutschen Großstädte. In München (11,23 Euro pro Quadratmeter), Freiburg (8,56 Euro pro Quadratmeter), Mannheim (7,05 Euro pro Quadratmeter) oder Hamburg (8,44 Euro pro Quadratmeter) fallen im Durchschnitt wesentlich höhere Mieten an als in Dresden.
„Die städtische Wohnungspolitik muss insbesondere darauf ausgerichtet sein, die Wohnraumversorgung für Haushalte mit geringem Einkommen zu sichern. Dafür brauchen wir die aktive Unterstützung des Freistaats“, betonte Kaufmann und verwies auf die staatlichen Fördermittel zum Bau mietpreisgebundener Wohnungen. Diese Mittel können sowohl die neue städtische Wohnungsbaugesellschaft WiD als auch private Investoren nutzen. Außerdem plant die Stadt den Erwerb weiterer Belegungsrechte für günstigen Wohnraum.
Der Mietspiegel 2019 tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Dezember 2020. Wie bereits in den Vorjahren handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Er wurde in der Projektgruppe Mietspiegel von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt. Die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete dient der Begrenzung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen. Damit ist der Mietspiegel zugleich Informationsquelle und Ordnungsrahmen für die Mietvertragsparteien. Für den neuen Mietspiegel wurden rund 2 300 Mieterinnen und Mieter mündlich über ihre Wohnung und die Höhe der zum 1. April 2018 gezahlten Miete befragt. Wohnungsunternehmen stellten weitere 1 700 Datensätze bereit. Die Datenerhebung und -auswertung erfolgte nach wissenschaftlichen Methoden durch das Institut GEWOS. Die Kommunale Statistikstelle begleitete die Erhebung und Auswertung der Daten.
Erstmals beinhaltet der Dresdner Mietspiegel 2019 nicht mehr die bekannte Mietspiegeltabelle. Die Landeshauptstadt Dresden wendet ab 2019 wie die meisten Städte in Deutschland die Regressionsmethode an. Das bundesweit anerkannte Verfahren erlaubt eine detailliertere Ausschöpfung der erhobenen Mietspiegeldaten als dies in einer Tabelle möglich ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann genauer ausgewiesen werden, insbesondere hinsichtlich der Wohnfläche und des Baualters von Wohngebäuden. Dennoch lässt sich die ortsübliche Dresdner Vergleichsmiete in wenigen Schritten ermitteln. Das bewährte Online-Tool steht ab 1. Januar 2019 auf www.dresden.de/mietspiegel mit aktualisierten Daten bereit. Eine weitere Neuerung im Mietspiegel 2019 ist die adressgenaue Wohnlagekarte. Mit wenigen Klicks kann die Wohnlage über das Online-Tool abgerufen werden. Die Mietspiegel-Broschüre ist ab Mitte Dezember in den Bürgerbüros und Stadtkassen gegen eine Schutzgebühr von zwei Euro erhältlich. Als Online-Publikation steht der Mietspiegel bereits heute zum Download bereit: www.dresden.de/mietspiegel
Quelle: Pressemitteilung Stadt Dresden